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Ausbau, Hochbau, Tiefbau – Modernisierung auf allen Ebenen

Ausbildung in der Bauwirtschaft neugeordnet

In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Da nun ein intensiver Implementierungsprozess folgt, treten diese zum 1. August 2026 in Kraft.

Im Rahmen eines umfassenden Neuordnungsverfahrens haben die Akteure von Bund, Ländern und Sozialpartnern einen Modernisierungsprozess der Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft begonnen. Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet. Das Neuordnungsverfahren wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt.

In die Bauwirtschaftsberufe wurden neue, innovative Strukturen implementiert:

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Mit der Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaftsberufe beginnt ein intensiver Implementierungsprozess. Betriebe und überbetriebliche Ausbildungszentren haben die Gelegenheit, sich mit den neuen Ausbildungsinhalten und Prüfungsregelungen vertraut zu machen sowie eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu planen und zu konzipieren. Für die überbetriebliche Ausbildung erarbeiten Sachverständige der Sozialpartner Unterweisungspläne, um eine bundesweite Standardisierung zu sichern. Die Länder haben bereits in einer Vielzahl von länderübergreifenden Workshops Lernsituationen zur Umsetzung der neuen Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für den dualen Partner Berufsschule erarbeitet.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung unterstützt die Implementierung der Bauwirtschaftsberufe mit Print- und Onlineprodukten. Am 1. August 2026 treten die Ausbildungsordnungen für die Berufe im Ausbau, Hochbau und Tiefbau in Kraft.

Die Ausbildung in den Bauwirtschaftsberufen ist vom Allgemeinen zum Speziellen aufgebaut.

  • Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt eine berufsfeldübergreifende Ausbildung im Sinne einer beruflichen Grundbildung. Dabei lernen die Auszubildenden die grundlegenden Arbeitsschritte in den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau kennen. Im Rahmen von zehn Wochen werden schwerpunktmäßige Ausbildungsinhalte im Beruf vermittelt. 
  • Im zweiten Ausbildungsjahr steht der berufliche Schwerpunkt und die bereichsspezifische Ausbildung im Vordergrund. Die schwerpunktmäßige Ausbildung macht 16 Wochen der Ausbildungszeit aus.  
  • Das dritte Ausbildungsjahr ist berufsspezifisch ausgestaltet. 

Die Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist für die Auszubildenden weiterhin verpflichtend. Neben der Zeit in Betrieb und Berufsschule nehmen Auszubildende der Bauwirtschaftsberufe an Kursen in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten teil. Im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung werden Auszubildende mindestens 30 Wochen in entsprechenden Einrichtungen ausgebildet.

  1. Ausbildungsjahr: 13 Wochen + 3 zusätzliche Wochen
  2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen + 2 zusätzliche Wochen
  3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen + 4 zusätzliche Wochen

Neben der verpflichtenden überbetrieblichen Ausbildung können die Betriebe zusätzliche Kurse im Rahmen von bis zu 9 Wochen mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten vereinbaren.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung der gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung. Gestreckte Prüfung bedeutet, dass die Gesellen- oder Abschlussprüfung in zwei Teilen erfolgt. In den 16 dreijährigen Berufen gibt es keine Zwischenprüfung mehr. An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Teil 1 Prüfung. Nach zwei Jahren werden in der Teil 1 Prüfung bereits Teile der beruflichen Handlungskompetenz abgeprüft. Weitere Kompetenzen werden in Teil 2 abgeprüft. In der Zusammenschau von Teil 1 und Teil 2 wird die Endnote ermittelt. Teil 1 macht 40 Prozent der Endnote aus. Teil 2 fließt mit 60 Prozent ein.

Die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft wird durch das Anrechnungsmodell ersetzt. Auszubildende der zweijährigen Berufe Ausbaufacharbeiter/-in, Hochbaufacharbeiter/-in und Tiefbaufacharbeiter/-in können nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung nach zwei Jahren im dritten Ausbildungsjahr der dreijährigen Berufe weitermachen.

Die Auszubildenden des zweijährigen Berufs und die des dreijährigen Berufs nehmen nach zwei Jahren an derselben Prüfung teil. In der konkreten Prüfungssituation vor Ort kann nicht unterschieden werden, ob jemand eine Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufes absolviert oder ob es sich um eine Teil 1 Prüfung im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung handelt. Hinsichtlich der Inhalte und Methoden sind die Prüfungsanforderungen identisch.

Wenn Auszubildende und Betriebe sich einig sind, kann ein neuer Ausbildungsvertrag über das dritte Ausbildungsjahr im dreijährigen Beruf abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird dann als Teil 1 der gestreckten Gesellen- oder Abschlussprüfung gewertet. Die absolvierten Ausbildungszeiten im zweijährigen Beruf werden an die Ausbildungszeit im dreijährigen Beruf angerechnet. 

Für die Umsetzung und Förderungen einer nachhaltigen Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wurden dem Nachhaltigkeitsaspekt sowie dem Klimaschutz ein großer Stellenwert bei der Modernisierung der Ausbildungsinhalte beigemessen.

Auf der Ebene der Berufsbilder wurde das Thema Wärmedämmung verändert und in Richtung von Energieeffizienzmaßnahmen in und an Bauwerken und Bauteilen weiterentwickelt. Für alle Bauwirtschaftsberufe wurde das Bauen im Bestand als neuer Ausbildungsinhalt über alle drei Ausbildungsjahre mit aufgenommen. 

In den berufsfeldübergreifenden Ausbildungsinhalten wurden an vielen Stellen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Nachhaltigkeit und Klimaschutz spielen schon bei der Planung der eigenen Arbeiten eine Rolle, bei der Einrichtung und Unterhaltung der Baustellen, bei der Wahl von Maschinen und Anlagen, hinsichtlich von Baustoffen und Bauhilfsstoffen oder bei qualitätssichernden Maßnahmen im Rahmen der Kontrolle der eigenen Arbeiten.

Auf der Ebene der Arbeits- und Geschäftsprozesse haben sich in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen durch die Einführung des Building Information Modelling auf den Baustellen vollzogen. Die Planung von Bauvorhaben, die Steuerung des Erstellungsprozesses von Bauwerken sowie der Unterhalt von Gebäuden und deren Rückbau werden zunehmend digitaler und vernetzter. Für die Fachkräfte auf den Baustellen bedeutet dies veränderte Kompetenzanforderungen an das Lesen von Plänen, Erstellen von Skizzen und das Messen und Kontrollieren im Rahmen der Arbeitsprozesse.

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Ausbauberufe

Dächer, Fassaden, Innenausbau – Decken, Wände, Böden: Der Ausbau spielt für den Klimaschutz und die energetische Ertüchtigung von Gebäuden eine zentrale Rolle.

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Hochbauberufe

Fundamente, Wände und Decken – im Hochbau werden Gebäude und weitere Bauwerke erstellt. Neben dem Neubau gehören auch das Bauen im Bestand sowie der Schornsteinbau dazu. Wenn ein Gebäude oder ein Bauwerk abgerissen wird, spielen Umweltschutzaspekte eine besondere Rolle.

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Tiefbauberufe

Straßen, Kanäle, Leitungen oder Gleise – im Tiefbau wird die Infrastruktur für unsere tägliche Mobilität und Versorgung hergestellt. Aber auch Anlagen für die Gewinnung von Trinkwasser und Geothermie werden erstellt.